Notfalltraining
FÜR PFLEGEKRÄFTE
Pflegekräfte und ärztliches Hilfspersonal werden stetig vor immer komplexer werdenden Aufgaben gestellt. Alles wird spezialisierter und spezifischer und Randgebiete wie Notfallmanagement geraten in den Hintergrund. Durch fehlende Routine und mangelnde Erfahrung kommt es in Notfallsituationen selbst für medizinisches Fachpersonal oft zu unnötigem Stress und somit auch zu Fehlern.
Ob Pflegeheim, Tagespflege, mobile Pflege oder Arztpraxis, wir passen den Unterricht Ihren Bedürfnissen und Anforderungen an. Unsere Dozenten sind alle staatlich-examinierte Mitarbeiter im städtischen Rettungsdienst, die jährlich mindestens 30 Stunden Fortbildung über aktuelle Veränderungen in der Versorgungsstrategie von Notfallpatienten genießen. Entsprechende und aktuelle Arbeitsalgorythmen, Arbeitstechniken, Wissen und Tipps “aus der Praxis, für die Praxis” nach geltenden Guidlinesgeben wir Ihnen so gern in unserer Fortbildung in einem Umfang von vier Unterrichtseinheiten weiter. Um eine entsprechende Routine in Abläufen und Versorgung zu verfestigen bieten wir diesen Kurs als “In-House” an.

INHALTE DES KURSES SIND UNTER ANDEREM:
– Reanimationstraining
– Schockbekämpfung
Die Inhalte können nach Ihren Bedürfnissen angepasst werden.
DAUER
3 Zeitstunden (4UE)
KOSTEN:
Pauschal: Ab 320€ für bis zu 12 Teilnehmer, für jeden weiteren 24€
Gemäß §4 Nr. 21 a) bb) UstG wird keine Umsatzsteuer berechnet
Leider übernimmt die Berufsgenossenschaft Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) keine Kosten mehr für die Fort- und Ausbildung in Erste-Hilfe Ihrer examinierten Pflegekräfte, sowie Pflegehelfer etc.
Die regelmäßige Teilnahme an Erste Hilfe Kursen ist für Mitarbeiter ambulanter Dienste und Pflegeheime unerlässlich.
Für die ambulanten Dienste ist dies weiterhin in der noch gültigen QPR ambulant unter Punkt 5.6. verpflichtend geregelt.
Für die stationären Pflegeheime gilt, auch unter der Geltung der neuen QPR stationär, die am 1. November 2019 in Kraft getreten ist, nichts anderes. Prüfungsschwerpunkt ist die Ergebnisqualität bei Ihren Bewohnern, die in einer vierstufigen Bewertung (A-D) beurteilt wird. Kommt es bei Ihnen beispielsweise zu einem Sturz mit negativen Folgen, muss die Einrichtung belegen können, dass sie alles in ihrer Macht stehende in Sachen Erste Hilfe getan hat. Denn nur wenn in erste Hilfe regelmäßig geschulte Mitarbeiter bei Ihnen arbeiten, können Sie hier in der Prüfung eine schlechte Bewertung vermeiden. Ihre Aufgabe ist es darzulegen, dass das Ergebnis beim Bewohner zwar nicht gewünscht war, aber nicht oder nur begrenzt in Ihrem Einwirkungsbereich lag. Im Bereich der Struktur- und Prozessqualität bedeutet das damit für Sie, dass Sie nichts anders machen sollten, als unter der Geltung der alten QPR stationär, die ausdrücklich eine entsprechende Regelung wie die QPR ambulant enthielt.

“Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung”
Domenic Herzig
Kontakt
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Ruf uns an
02173 265 020 0